Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Was bedeutet das für Sie als Ausbildungsbetrieb?
- im Vergleich zum Vorjahr fehlen sächsischen Unternehmen potenzielle Bewerber für ihre Ausbildungsstellen
- geringere Schulabgängerzahlen bedeutet auch weniger gute und sehr gute Ausbildungsplatzbewerber
- Realschüler mit überdurchschnittlich guten Noten sind eine Rarität
- immer mehr Abiturienten entscheiden sich für ein Studium
Welche Folgen ergeben sich für Sie, wenn Sie nicht ausbilden, aber Fachkräftebedarf haben?
- die Anzahl der Ausbildungsabsolventen geht kontinuierlich zurück
- die meisten Betriebe bilden für ihren Eigenbedarf aus und behalten ihren Nachwuchs
- es gibt weniger Fachkräftepotenzial auf dem freien Markt
Welche Unterstützung bietet Ihnen die Agentur für Arbeit?
- intensive Beratung durch den Arbeitgeberservice
- Ausbildungsbegleitende Hilfen - Stützunterricht für Jugendliche mit Leistungsdefiziten
- Ausbildungszuschuss - Fördermöglichkeiten bei Einstellung schwerbehinderter Jugendlicher
- Ausbildungsbonus - Fördermöglichkeiten bei zusätzlicher Ausbildung von Bewerbern aus den Vorjahren
- Ausbildungsmanagement für Benachteiligte – öffentliche Träger unterstützen die Ausbildungsbetriebe, Jugendliche werden bis zum Abschluss der Ausbildung sozialpädagogische betreut
Unterstützungsmöglichkeiten für Ausbildungsunternehmen im Einzelnen
» Ausbildungsbonus Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich zwischen 4.000 - 6.000 Euro in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung. |
» Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung (EQ) zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder EQ gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und ggs. begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3 bis 8 Stunden pro Woche. |
» Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.
» Eingliederungszuschuss
» Betriebliches Ausbildungsmanagement
Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, wollen ausbilden und sind dabei auch bereit, einem förderungsbedürftigen Jugendlichen eine Ausbildungschance zu geben?
Mit dem betrieblichen Ausbildungsmanagement soll das Engagement von Klein- und Mittelbetrieben in der betrieblichen Ausbildung und der Berufsausbildungsvorbereitung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen unterstützt werden. Ein beauftragter Bildungsträger gibt Ihnen Unterstützung bei administrativen Aufgaben, bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Ausbildung oder auch bei der Lösung auftretender Probleme.
Sie wollen einen förderungsbedürftigen Jugendlichen in eine betriebliche Berufsausbildung einstellen, haben aber aktuell nicht oder nicht mehr im entsprechenden Beruf ausgebildet?
Dann kann die Leistung ebenso Angebote zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen umfassen. Der Bildungsträger leistet u. a. Unterstützung bei der Zulassung als Ausbildungsbetrieb, bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen oder in Fragen der Ausbildereignung.
Sie haben grundsätzlich Interesse an der Einstellung eines benachteiligten Ausbildungsplatzbewerbers, sind jedoch noch unsicher, ob dieser über die erforderliche Berufseignung verfügt und den Anforderungen der Ausbildung entsprechen kann? In diesem Fall kann ein Abgleich des Anforderungsprofils mit dem individuellen Leistungsvermögen des Bewerbers vorgenommen werden.
Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende
» Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung, wenn sie auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind. Die BAB dient zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und sonstiger Kosten (u. a. Arbeitskleidung). Die Beihilfe ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern. Behinderte Azubis haben Anspruch, wenn sie während der betrieblichen Ausbildung bei den Eltern wohnen.
Mehr Informationen und Ansprechpartner
Arbeitgeberservice
Agentur für Arbeit Pirna
Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Seminarstraße 9 in 01796 Pirna
Tel.: 01801 664 466
(Festnetz 3,9 ct/min; Mobilfunk höchstens 42 ct/min)
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Ausführliche Informationen rund um das Thema Ausbildung finden Sie in der Broschüre "Ausbildung von A-Z" der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus erfahren Sie Akutelles über den Markt, den Wettbewerb und alle wichtigen Bereiche des Personalmanagements über den Arbeitgeber-Newsletter der Agentur für Arbeit Pirna.
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