Wege in den Beruf
Ein guter Einstieg für den Überblick der weiterführenden Bildungsangebote ist die grafische Darstellung des Sächsischen Schulsystems. Hier sind im grünen Bereich die allgemeinbildenden Schulen veranschaulicht, welche zu einem Schulabschluss führen können. Der orangefarbene Bereich zeigt die berufsbildenden Schulen auf, an denen ein Berufsabschluss erworben werden kann. Ausnahme bilden die Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium, sie haben zwar eine inhalte Vertiefung in bestimmte Fachrichtungen, führen aber nicht zu einem Berufsabschluss sondern zur Studierfähigkeit.
Diese und weitere Details sind unserer Übersicht "Wege in den Beruf"pdf entnehmbar.
Wir haben verschiedene (Aus-)Bildungsangebote zusammengestellt und sie in fünf Bereiche eingeteilt. Die Erläuterungen geben Auskunft über Inhalte, Voraussetzungen und Dauer der Bildungsmaßnahme.
Leider haben die Informationen zum Nachholen und Zuerkennen von Schulabschlüssen, der Studienzugang ohne Abitur und Ausführungen zur Schulpflicht keinen Platz mehr gefunden - das holen wir jetzt nach.
1. Nachholen und Zuerkennen von Abschlüssen
- An der Abendmittelschule kann der Hauptschulabschlus, der qualifizierte Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss nachholt werden.
- Wenn das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Berufsausbildung an der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen ist, kann der Hauptschulabschluss zuerkannt werden.
- Der Realschulabschluss kann zuerkannt werden, wenn die Ausbildung an der Berufsschule oder der Berufsfachschule (sofern, nicht bereits Aufnahmevoraussetzung!) erfolgreich mit einem Notendurchschnitt besser als 3,0 absolviert wurde.
2. Studienzugang ohne Abitur
Für die Aufnahme eines Studiums ist in Deutschland inzwischen nicht mehr zwingend die Allgemeinen (Fach-)Hochschulreife erforderlich. Die Anforderungen und Möglichkeiten sind wie folgt:
- Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, d.h. mit abgeschlossener Ausbildung sowie Nachweis über mehrjährige Tätigkeit ⇒ die angestrebte Studienrichtung entspricht fachlich der beruflichen Qualifikation
- Allgemeiner Hochschulzugang für Inhaber einer beruflicher Aufstiegsfortbildungen, d.h. es muss eine erfolgreiche abgeschlossene Aufstiegsfortbildung vorliegen (z.B. Meister, Fachwirt, Techniker) ⇒ gleiche Zugangsvoraussetzung wie Abiturienten
- Hochschulzugang für sonstig beruflich Qualifizierte, d.h. es liegt keine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung vor und es möchte in einem fachfremden Bereich (entspricht nicht dem Bereich der abgeschlossenen Berufsausbildung) studiert werden ⇒ einige Hochschulen bieten Zulassungsprüfungen an
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen. Für den Freistaat Sachsen gültige Anforderungen sind hier hinterliegt.
3. Schulpflicht
Schulpflicht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler den Unterricht an einer Schule und deren verbindliche Veranstaltungen regelmäßig besuchen müssen. Es gibt die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht beginnt mit der Grundschule und endet nach neun Schuljahren, die Verantwortung für die Erfüllung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Daran schließt sich die dreijährige Berufsschulpflicht an, welche in der Regel mit einem Berufsausbildungsverhältnis einhergeht.
Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen, gibt es hier den Gesetzestext.
Für offene Fragen oder weitere Informationen, hier unsere Kontaktdaten:
Nadja Bauer - nadja.bauer@landratsamt-pirna.de - 03501.5151516
Anja Lehleitner - anja.lehleitner@landratsamt-pirna.de - 03501.5151514.
(Stand: August 2013)